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Vergebliche Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden
Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs als Nachlassregelungskosten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig sein. | Sachverhalt Der 1999 verstorbene Erblasser hatte 1995 einem städtischen Museum…